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Canopy Growth Germany GmbH
Lanzstraße 20
68789 St. Leon-Rot
Vertreten durch:
Matthias Glaser
Christelle Gedeon
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Matthias Glaser
Christelle Gedeon
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Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Mannheim
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE300590479
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Verantwortlicher:
Canopy Growth Germany GmbH
Lanzstraße 20
68789 St.Leon-Rot
Deutschland
Telefon: +49 (0) 6227 899 300 0
E-Mail: de.info@canopymedical.de
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Sicherheit
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Wann immer wir personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten werden diese verschlüsselt, bevor sie übertragen werden. Das heißt, dass Ihre Daten nicht von Dritten missbraucht werden können. Unsere Sicherheitsvorkehrungen unterliegen dabei einem ständigen Verbesserungsprozess und unsere Datenschutzerklärungen werden ständig überarbeitet. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die aktuellste Version vorliegt.
Betroffenenrechte
Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und auf Beschwerde gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Recht auf Auskunft:
Sie können von uns eine Auskunft verlangen, ob und in welchem Ausmaß wir Ihre Daten verarbeiten.
Recht auf Berichtigung:
Verarbeiten wir Ihre Daten, die unvollständig oder unrichtig sind, so können Sie jederzeit deren Berichtigung bzw. deren Vervollständigung von uns verlangen.
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Unabhängig von der Wahrnehmung Ihres Rechts auf Löschung, werden wir Ihre Daten umgehend und vollständig löschen, soweit keine diesbezügliche rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
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Beschwerderecht:
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Sofern Sie eines der genannten Rechte uns gegenüber geltend machen wollen, so wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Im Zweifel können wir zusätzliche Informationen zur Bestätigung Ihrer Identität anfordern.
Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Datenschutzerklärungen zu ändern, falls dies aufgrund neuer Technologien notwendig sein sollte. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die aktuellste Version vorliegt. Werden an dieser Datenschutzerklärung grundlegende Änderungen vorgenommen, geben wir diese auf unserer Website bekannt.
Alle Interessenten und Besucher unserer Internetseite erreichen uns in Datenschutzfragen unter:
Herr Wojtek Dragon
Projekt 29 GmbH & Co. KG
Ostengasse 14
93047 Regensburg
Tel.: 0941 2986930
Fax: 0941 29869316
E-Mail: anfrage@projekt29.de
Internet: www.projekt29.de
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Canopy Growth Germany GmbH
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) sind für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Canopy Growth Germany GmbH (nachfolgend „Käuferin“ genannt) und dem jeweiligen Lieferanten (nachfolgend „Lieferant“ genannt) den Einkauf von Waren und Produkten (nachfolgend „Ware“ genannt) verbindlich und gelten ausschließlich.
1.2. Von diesen Bedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Lieferanten werden von der Käuferin nicht anerkannt, auch wenn die Käuferin diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestellungen tätigt. Die Bestätigung oder Ausführung der Bestellung der Käuferin gilt als Zustimmung zu diesen Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, sind schriftlich von den Parteien zu treffen bzw. von der Käuferin ausdrücklich schriftlich zu bestätigen.
1.3. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen gleichartigen Geschäfte zwischen der Käuferin und einem Lieferanten, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Bestellungen und Auftragsannahme
2.1. Nur schriftliche Bestellungen sind rechtsverbindlich. Telefonische Bestellungen oder solche in Textform bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Käuferin.
2.2. Die Bestellung ist der Käuferin unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
2.3. Die Käuferin kann Rahmen des für den Lieferanten Zumutbaren Änderungen der Ware z.B. in Konstruktion, Ausführung oder Produktspezifikation verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine angemessen einvernehmlich zu regeln.
2.4. In sämtlichen Annahmen von Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferpapieren und Rechnungen, sowie allem sonstigen mit der Bestellung zusammenhängenden Schriftverkehr sind die Bestellnummer, das Datum der Bestellung, die Artikel-Nr., Liefermenge und Lieferanschrift der Käuferin anzugeben. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und dadurch die Bearbeitung im Hause der Käuferin verzögern, kann dies auch zu Verzögerungen führen, die der Lieferant zu vertreten hat.
3. . Liefertermine
3.1. Die Liefertermine sind einzuhalten.
3.2. Eine vorzeitige Lieferung darf nur bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Käuferin erfolgen und berührt den vereinbarten Zahlungstermin nicht.
3.3. Der Lieferant kann sich auf eine Terminüberschreitung, die auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, nur dann berufen, wenn er der Käuferin den Grund unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt hat.
3.4. In allen übrigen Fällen der Überschreitung von Lieferterminen behält sich die Käuferin unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche vor, entweder Lieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.5. Von Unterlieferanten des Lieferanten zu vertretende Verzögerungen gelten als vom Lieferanten zu vertreten.
4. Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalte
4.1. Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus (DDP gemäß Incoterms 2020) zu erfolgen.
4.2. Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, die Käuferin hat ihnen ausdrücklich zugestimmt oder sie sind im Einzelfall zumutbar.
4.3. Gemäß DDP Incoterms 2020 trägt der Lieferant die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch die Käuferin oder ihrem Beauftragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern ist.
4.4. Eigentumsvorbehalte eines Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf die Zahlungsverpflichtung der Käuferin für die jeweilige Ware beziehen, an der sich der Lieferant das Eigentum vorbehält. Erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte werden nicht angenommen.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
5.1. Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der für die Ware und deren von der Käuferin beabsichtigten Verwendung geltenden Bestimmungen. Diese Pflicht schließt die Pflicht zur Einhaltung nationaler und internationaler Standards des fairen Handels sowie sämtlicher einschlägiger Umwelt- und Sozialstandards ein.
5.2. Sämtliche Lieferungen sind gemäß den in der EU anwendbaren Rechtsvorschriften zu kennzeichnen.
5.3. Sämtlichen Lieferungen sind die gesetzlich vorgeschriebenen und vertraglich vereinbarten Dokumente beizufügen, insbesondere Lieferscheine und sämtliche Unterlagen, die gemäß den jeweils gültigen Regelungen zur Guten Arbeitspraxis (cGxP), insbesondere zur Guten Herstellungspraxis (cGMP) und zur Guten Vertriebspraxis (cGDP), zu übergeben sind. Hierzu zählen auch alle notwendigen Produktinformationen, insbesondere zur Zusammensetzung und Haltbarkeit, z. B. Sicherheitsdatenblätter, Verarbeitungshinweise, Kennzeichnungsvorschriften, Montageanleitungen oder Arbeitsschutzmaßnahmen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Der in der Bestellung der Käuferin ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung versteht sich der in der Bestellung ausgewiesene Preis inkl. Kosten der Verpackung, Lieferung und Transportan die in der Bestellung genannte Lieferadresse. Soweit ausnahmsweise vereinbart ist, dass der vereinbarte Preis die Verpackung nicht miteinschließt und die Vergütung für die Verpackung nicht ausdrücklich bestimmt ist, ist diese zum nachweisbaren Selbstkostenpreis zu berechnen.
6.2. Der Lieferant trägt alle etwaig anfallenden Zölle, Steuern, Abgaben und Kosten einer Einfuhr aus Anlass der Bestellung.
6.3. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.4. Die Käuferin leistet Zahlung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Ware und ordnungsgemäßer Rechnung (siehe 2.4.) mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen nach Eingang von Lieferung und Rechnung rein netto.
6.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der Käuferin im gesetzlichen Umfang zu.
6.6. Die Käuferin zahlt unter dem Vorbehalt einer Berichtigung, falls sich nachträglich Beanstandungen ergeben.
6.7. Soweit von der Käuferin Zahlungen zu leisten sind, für die noch keine Lieferungen und/oder Leistungen erbracht wurden, so sind auf deren Wunsch hin zu deren Gunsten entsprechende Bankgarantien eines namhaften deutschen Kreditinstituts zu stellen, bevor durch diese Zahlungen
6.8. Zahlungen erfolgen nach Wahl der Käuferin durch Scheck oder Überweisung.
7. Abtretung
Forderungen gegen die Käuferin können nur mit deren vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden. Tritt der Lieferant seine Forderung gegen die Käuferin ohne deren Zustimmung ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Die Käuferin kann nach ihrer Wahl mit befreiender Wirkung an den Lieferanten oder den Dritten leisten.
8. Untersuchung der Ware
8.1. Die Käuferin wird unverzüglich nach Eingang die Ware auf äußerlich erkennbare Schäden und äußerlich erkennbare Abweichungen in Identität und Menge prüfen.
8.2. Hierbei entdeckte Mängel werden dem Lieferanten unverzüglich angezeigt.
8.3. Hierbei nicht entdeckte Mängel werden dem Lieferanten in angemessener Frist, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, anzeigt.
8.4. Der Lieferant verzichtet insofern auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
9. Sachmängelhaftung
9.1. Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt, gelten für die Sachmängelhaftung die gesetzlichen Vorschriften.
9.2. Sind einzelne Stichproben bei einer Warenlieferung mangelhaft, so kann die Käuferin wegen der ganzen Warenlieferung Sachmängelansprüche geltend machen.
9.3. Droht durch einen Mangel der Eintritt eines Schadens und ist es aufgrund einer besonderen Dringlichkeit nicht mehr möglich, den Lieferanten von dem Mangel und von dem drohenden Schaden zu unterrichten und ihm eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen, so ist die Käuferin berechtigt, den Mangel auf Kosten des Lieferanten zu beseitigen, beseitigen zu lassen oder Ersatz zu beschaffen.
9.4. Die Verjährungsfrist für Sachmängel an Waren beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang.
9.5. Die Verjährungsfrist für Arbeiten an Grundstücken und für Bauwerke beträgt 5 Jahre ab Abnahme.
9.6. Für den Lieferantenregress gelten die gesetzlichen Regelungen.
10. Schutzrechte Dritter
10.1. Der Lieferant garantiert, dass die Ware und deren von der Käuferin beabsichtigte Verwendung Schutzrechte Dritter nicht verletzen.
10.2. Soweit die Käuferin von einem Dritten wegen einer möglichen Schutzrechtsverletzung (bspw. Patent-, Marken-, Geschmacksmuster- oder Urheberrechte) in Anspruch genommen wird, hält der Lieferant diese von sämtlichen hiermit im Zusammenhang entstehenden Kosten frei.
11. Geheimhaltung und Datenschutz
11.1. Der Lieferant und die Käuferin verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit einer Bestellung erhaltenen und nicht allgemein zugänglichen Unterlagen und Informationen auch nach Abwicklung einer Bestellung wie eigene Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, firmenintern nicht unnötig zu verbreiten und Dritten – ausgenommen Subunternehmern im Rahmen der Vertragserfüllung – weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen.
11.2. Soweit ein Lieferant im Zuge der Auftragsabwicklung personenbezogene Daten verarbeitet, wird er die Datenschutzgesetze beachten. Der Lieferant wird entsprechende Maßnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter treffen.
11.3. Ein Lieferant nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die ihn betreffenden Unterlagen und Informationen auch außerhalb Deutschlands gespeichert bzw. aufbewahrt werden können. Sie dürfen den konzernrechtlich verbundenen Unternehmen der Käuferin im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gegeben werden.
11.4. Ein Lieferant darf nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Käuferin mit der Geschäftsverbindung werben, insbesondere mit der Firma, Firmenbestandteilen und/oder Firmenlogo der Käuferin.
12. Kündigung und Rücktritt
12.1. Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch die Käuferin erhält der Lieferant höchstens den Teil der Vergütung, welcher seinen bis dahin erbrachten Leistungen entspricht.
12.2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Käuferin berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Ausführung zu einem späteren Termin ohne zusätzliche Ansprüche des Lieferanten zu verlangen.
13. Integritätsklausel
13.1. Der Lieferant und die Käuferin sind verpflichtet:
a) im Rahmen des Vertragsverhältnisses untereinander und gegenüber Dritten jedwede Form von Korruption zu unterlassen;
b) alle erforderlichen, auch organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Dazu gehört auch die Belehrung der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der sonst beauftragten Personen. Korruption im weitesten Sinne ist dabei jedes Erstreben oder Annehmen, Anbieten oder Gewähren, Erleichtern oder Verschweigen von ungebührlichen Zahlungen oder anderen solchen Vorteilen.
13.2. Bei Verletzung dieser Integritätsverpflichtung durch den Lieferanten ist die Käuferin berechtigt, von dem Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Weitergehende (auch gesetzliche) Ansprüche gegen den Lieferanten, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
13.3. Der Lieferant nimmt zur Kenntnis, dass die Käuferin im Falle eines Verstoßes gegen diese Integritätsverpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden sämtliche Informationen und Daten, auch soweit deren vertrauliche Behandlung zugesichert worden ist, offen legen werden.
14. Sonstige Bestimmungen
14.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.
14.2. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Hauptsitz der Käuferin; ist in der Bestellung ein anderer Bestimmungsort angegeben, gilt dieser als Erfüllungsort. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Hauptsitz der Käuferin.
14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz der Käuferin. Die Käuferin kann auch am Sitz des Lieferanten klagen.
14.4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Canopy Growth Germany GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Canopy Growth Germany GmbH
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) sind für alle Angebote und Verträge der Canopy Growth Germany GmbH (nachfolgend „Verkäuferin“ genannt) gegenüber allen Bestellern bzw. Käufern, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind (nachfolgend „Kunde“ genannt), verbindlich und gelten ausschließlich.
1.2 Von diesen Bedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Einkaufsbedingungen eines Kunden werden von der Verkäuferin nicht anerkannt, auch wenn die Verkäuferin diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Einkaufsbedingungen Bestellungen eines Kunden ausführt. Individuelle Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, sind schriftlich von den Parteien zu treffen bzw. von der Verkäuferin ausdrücklich schriftlich zu bestätigen.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen gleichartigen Geschäfte zwischen der Verkäuferin und dem Kunden.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Kontaktdaten des Kundenservice der Verkäuferin können über die Internetseite http://canopymedical.de abgerufen werden.
2.2 Alle Angebote der Verkäuferin sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung einer Bestellbestätigung zustande.
2.3 Die Abgabe einer Bestellung durch den Kunden auf dem Online-Portal der Verkäuferin oder in Textform stellt lediglich ein Angebot an die Verkäuferin zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ist die Verkäuferin zur Annahme dieser Bestellung nicht bereit, so wird sie dies dem Kunden unverzüglich mitteilen.
2.4 Die Verkäuferin rät dem Kunden ausdrücklich, sämtliche Bestellungen über das Online-Portal der Verkäuferin zu tätigen. Die Verkäuferin hält aktuelle, produktspezifische Informationen über den Lieferstatus bzw. die Vorrätigkeit ihrer Produkte auf ihrem Online-Portal für den Kunden zur Einsichtnahme bereit. Der Kunde kann sich im Online-Portal der Verkäuferin zudem jederzeit produktspezifisch über konkrete Inhaltsstoffe und das jeweilige Mindesthaltbarkeitsdatum informieren und seine Bestellentscheidung hierauf stützen.
2.5 Auch soweit der Kunde in Textform bestellt, geht die Verkäuferin davon aus, dass dem Kunden die auf ihrem Online-Portal hinterlegten aktuellen produktspezifischen Informationen bekannt sind.
2.6 Der einzelne Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn der Kunde von der Verkäuferin eine Auftragsbestätigung in Textform erhalten hat. Dies gilt auch, wenn die Bestellung auf dem Online-Portal der Verkäuferin abgegeben wird. Die Annahme der Bestellung durch die Verkäuferin kann auch konkludent durch Zusendung der Ware erfolgen.
2.7 An sämtlichen Kostenvoranschlägen, Preislisten und anderen Unterlagen behält sich die Verkäuferin Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder bei Nichtzustandekommen der Bestellung unverzüglich an die Verkäuferin zurückzusenden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die am Tage des Vertragsschlusses in der jeweils gültigen Preisliste genannten Preise der Verkäuferin inklusive der Kosten für Verpackung und Lieferung und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die in der Rechnung für die bestellte Ware in zum Zeitpunkt der Rechnungstellung geltender Höhe gesondert ausgewiesen wird.
3.2 Rechnungen sind entweder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei der Verkäuferin, nicht auf die Absendung der Zahlung an.
3.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der Verkäuferin.
3.4 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so steht es der Verkäuferin frei, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Warenlieferungen zu verlangen oder weitere Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung vorzunehmen, sowie sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Weitere gesetzliche Ansprüche der Verkäuferin wegen des Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
3.5 Bei ungewöhnlich großen Bestellungen oder bei Neukunden oder bei sonstigen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit eines Kunden ist die Verkäuferin jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, bevor eine Warenlieferung erfolgt.
4. Lieferung
4.1 Angaben über die Lieferfrist der bestellten Ware sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht von der Verkäuferin in Textform als „verbindlicher Liefertermin“ gegenüber dem Kunden bestätigt wurden. Wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, so liegt eine rechtzeitige Lieferung vor, wenn die bestellte Ware an dem vereinbarten Termin versendet wird.
4.2 Eine Lieferfrist beginnt nicht vor Eingang und Klarstellung aller vom Kunden beizubringenden Unterlagen und Genehmigungen und dem Eingang einer eventuell vereinbarten Vorauszahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3 Wird ein verbindlich vereinbarter Liefertermin oder eine dem Kunden zumutbare Lieferfrist aus allein von der Verkäuferin zu vertretenen Gründen nicht eingehalten, so ist der Kunde nach ungenutztem Ablaufen einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Das Setzen einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn dies ausnahmsweise entbehrlich ist.
4.4 Treten von der Verkäuferin nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse (insb. höhere Gewalt, Betriebsstörung, Streiks oder Aussperrungen) ein, die zu Lieferhemmnissen für die bestellte Ware führen, verschiebt sich ein verbindlich vereinbarter Liefertermin bzw. verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum; der Kunde hat während dieser Zeit keine Rechte bzw. Ansprüche gegen die Verkäuferin wegen Verzugs. Dies gilt auch beim Eintritt solcher Hindernisse bei einem Unterlieferanten und während eines bestehenden Lieferverzugs der Verkäuferin.
4.5 Die Lieferung der bestellten Ware steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Wird die Verkäuferin trotz des Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts aus Gründen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig beliefert, so ist sie zum Rücktritt berechtigt. Die Verkäuferin ist verpflichtet, den Kunden bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware zu informieren und ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
4.6 Die Verkäuferin fügt der Lieferung der bestellten Ware alle gesetzlich notwendigen Unterlagen bei.
4.7 Erfolgt der Transport der bestellten Ware in speziellen Transportboxen, Kühlboxen oder anderen Leihverpackungen der Verkäuferin, so bleiben diese Eigentum der Verkäuferin und sind – üblicherweise bei der nächsten Lieferung – zurückzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, solche Leihverpackungen pfleglich zu behandeln. Gibt der Kunde Leihverpackungen nicht zurück oder beschädigt er diese, so hat er der Verkäuferin den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
4.8 Wünscht der Kunde einen besonderen Versandweg, so sind die Mehrkosten von ihm zu tragen, zuzüglich aller anfallenden Steuern.
4.9 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Verkäuferin berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
4.10 Die Lieferung von Medizinprodukten erfolgt durch den jeweiligen Hersteller dieser Medizinprodukte in Vertretung der Verkäuferin. Der Kunde kann die Lieferung und die damit einhergehende Erfüllung des Vertrages nicht deshalb zurückweisen, weil sie durch den Hersteller erfolgt.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
5.1 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt sind.
5.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.3 Der Kunde ist nicht befugt, seine vertraglichen Rechte ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Verkäuferin an Dritte abzutreten.
5.4 § 354a HGB bleibt unberührt
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung entstanden sind, Eigentum der Verkäuferin (Vorbehaltsware).
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese angemessen auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.
6.3 Der Kunde hat die Verkäuferin unverzüglich bei Pfändung oder bei sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware schriftlich zu unterrichten. Der Kunde haftet der Verkäuferin für den entstandenen Ausfall, soweit der Dritte der Verkäuferin die etwaigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag.
6.4 Der Kunde ist im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsverkehrs widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Bereits mit verbindlicher Bestellung der Ware tritt der Kunde in Höhe des ausstehenden Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer seine Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin nimmt die Abtretungen hiermit an. Der Kunde bleibt auch nach dieser Abtretung zur Einziehung seiner Forderungen ermächtigt. Die Befugnis der Verkäuferin, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird hierdurch nicht berührt. Die Verkäuferin verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen oder die Forderungsabtretung dem Drittschuldner anzuzeigen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und selbst nicht in Zahlungsverzug gerät.
7. Mängelhaftung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verkäuferin unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für etwaige Falschlieferungen. Transport- schäden sind auch dem Transporteur anzuzeigen.
7.2 Zeigt der Kunde der Verkäuferin nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich einen Mangel an, so gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht, soweit es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
7.3 Zeigt sich ein solcher Mangel später, so gilt die bestellte Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt, soweit der Kunde den Mangel nicht innerhalb von 7 Tagen nach seiner Entdeckung der Verkäuferin schriftlich anzeigt.
7.4 Für die Rechtzeitigkeit einer Rüge genügt jeweils der Poststempel der Anzeige.
7.5 Bei Vorliegen eines fristgerecht gerügten Mangels ist die Verkäuferin nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
7.6 Schlägt die Nacherfüllung auch nach angemessener Nachfristsetzung durch den Kunden fehl oder wird diese von der Verkäuferin verweigert, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
7.7 Die Rechte und Ansprüche eines Kunden wegen Mängeln der bestellten Ware verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang. In allen anderen Fällen, insbesondere bei Vorsatz der Verkäuferin und im Falle des arglistigen Verschweigens von Mängeln, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.8 Die Rücknahme gelieferter Ware durch die Verkäuferin ist außerhalb der Mängelhaftung oder einer Mehr- oder Falschlieferung grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1 Die Verkäuferin haftet dem Kunden:
(a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen,
(b) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
(c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
(d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden,
(e) im Umfang einer übernommenen Garantie,
(f) wenn und soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bzw. dem Arzneimittelgesetz vorliegt.
Eine Beschaffenheit/Eigenschaft der Ware gilt nur dann im Sinne des Gesetzes als garantiert, wenn diese Beschaffenheit/Eigenschaft explizit von der Verkäuferin als „garantierte Beschaffenheit“ bezeichnet ist.
8.2 Die Haftung der Verkäuferin für leichte Fahrlässigkeit im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf die vorhersehbaren bzw. vertragstypischen Schäden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
8.3 Weitere, als die in diesen Bedingungen aufgeführten Ansprüche und Rechte sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für weitergehende Schadensersatzansprüche.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Die Verkäuferin und der Kunde verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit einer Bestellung erhaltenen und nicht allgemein zugänglichen Unterlagen und Informationen auch nach Abwicklung einer Bestellung wie eigene Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, firmenintern nicht unnötig zu verbreiten und Dritten – ausgenommen Subunternehmern im Rahmen der Vertragserfüllung – weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen.
9.2 Soweit die Verkäuferin im Zuge der Auftragsabwicklung personenbezogene Daten verarbeitet, wird sie die Datenschutzgesetze beachten. Die Verkäuferin wird entsprechende Maßnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter treffen.
9.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die ihn betreffenden Unterlagen und Informationen, auch außerhalb Deutschlands gespeichert bzw. aufbewahrt werden können. Sie dürfen den konzernrechtlich verbundenen Unternehmen der Verkäuferin im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gegeben werden.
9.4 Sowohl die Verkäuferin als auch der Kunde dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei mit der Geschäftsverbindung werben, insbesondere mit der Firma, Firmenbestandteilen und/oder Firmenlogo der anderen Partei.
10. Zusätzliche Verpflichtungen nach dem Medizinprodukterecht
10.1 Die Verordnung (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation, “MDR”) gilt seit dem 26. Mai 2021. Die MDR legt Herstellern, Händlern und Wirtschaftsakteuren Pflichten auf, die sowohl vor als auch nach dem Inverkehrbringen von Medizinprodukten gelten. Sofern sich bei einem Angebot der Verkäuferin um die Lieferung von Medizinprodukten bzw. von Zubehör von Medizinprodukte („Vertragsprodukte“) handelt, gelten die nachfolgenden Regelungen:
10.2 Nach Maßgabe der MDR
(a) ist die Storz & Bickel GmbH & Co. KG, In Grubenäcker 5–9, 78532 Tuttlingen, Deutschland, Hersteller der Vertragsprodukte im Sinne von Art. 2 Nr. 30 MDR („Hersteller“) und[1]
(b) sind der Kunde und die Verkäuferin Händlerin im Sinne des Art. 2 Nr. 34 MDR („Händler“) - vorbehaltlich des Vorliegens der Voraussetzungen des Art. 2 Nr. 34 MDR.
10.3 Der Hersteller ist allein für die Einhaltung der Herstellerpflichten aus Art. 10 MDR verantwortlich.
10.4 Der Kunde bestätigt, dass er alle für ihn relevanten Pflichten der MDR sowie aller anderen maßgeblichen Gesetze und/oder Vorschriften einhält, insbesondere zu den Qualitätsmanagementstandards. Danach hat der Kunde, bevor er das Vertragsprodukt an Dritte veräußert, insbesondere
(a) zu überprüfen, ob die Vertragsprodukte mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, eine Konformitätserklärung ausgestellt wurde, die vom Hersteller bereitgestellten Informationen (Art. 10, 11 MDR) beigefügt sind und gegebenenfalls eine Unique Device Identification vergeben ist,
(b) sicherzustellen, dass die spezifischen Lagerungs- und Transportbedingungen den Vorgaben des Herstellers entsprechen, Art. 14 Abs. 3 MDR,
(c) bei gegebenenfalls erforderlichen Korrektur- oder Rückrufmaßnahmen mit dem Hersteller zusammenzuarbeiten, Art. 14 Abs. 4 MDR, und
(d) ein Register der Beschwerden, der nichtkonformen Produkte und der Rückrufe und Rücknahmen zu führen, Art. 14 Abs. 5 MDR.
Ist der Kunde der Auffassung oder hat er Grund zur Annahme, dass das Vertragsprodukt nicht den Anforderungen der MDR entspricht, so ist er insbesondere verpflichtet, dem Hersteller dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden, schriftlich mitzuteilen.
10.5 Der Kunde sichert zu, dass er über ein angemessenes Qualitätsmanagementsystem verfügt, das den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen genügt. Dieses Qualitätsmanagementsystem muss sicherstellen, dass das Qualitätsniveau auf allen Stufen der Vertriebskette aufrechterhalten wird. Der Kunde stellt mit diesem Qualitätsmanagementsystem insbesondere sicher, dass er Präventiv- und Korrekturmaßnahmen ergreifen, schwerwiegende Probleme melden sowie behördliche Maßnahmen unterstützen und sicherstellen kann.
10.6 Um ein angemessenes Niveau der Rückverfolgbarkeit von Produkten gem. Art. 25 MDR zu erreichen, hat der Kunde hierzu alle erforderlichen Informationen zu sammeln, zu dokumentieren und aufzubewahren, insbesondere die entsprechende Codenummer, Charge und Seriennummer der Vertragsprodukte. Hersteller, Verkäufer und Kunde gewähren sich den Zugriff auf diese Informationen, soweit dies zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit erforderlich ist.
10.7 Der Kunde ist verpflichtet, alle verfügbaren Informationen an den Hersteller schriftlich innerhalb eines Werktages weiterzuleiten, die er nach Kenntnisnahme von Produktreklamationen oder mutmaßlichen Vorkommnissen im Zusammenhang mit den Vertragsprodukten erhält. Unter Produktreklamationen fällt jede schriftliche, elektronische, mündliche Mitteilung, mit der Mängel eines Vertragsproduktes (wie insbesondere Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit) geltend gemacht werden, nachdem es für den Vertrieb freigegeben wurde. Ein Vorkommnis meint dagegen eine Fehlfunktion oder Verschlechterung von Eigenschaften eines auf dem Markt bereitgestellten Vertragsproduktes, einschließlich unerwünschter Nebenwirkungen oder unzulänglich bereitgestellter Informationen des Herstellers.
10.8 Sofern der Kunde die Vertragsprodukte nicht an den privaten Endkunden, sondern ebenfalls an veräußernde Dritte verkauft, welche die Voraussetzungen des Art. 2 Nr. 34 MDR erfüllen, so hat er die Einhaltung der Pflichten unter Ziffer 10 dieser Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Marktüberwachung, durch gesonderte vertragliche Vereinbarung mit dem jeweiligen Dritten sicherzustellen.
[1] We understand from your e-mail that you will only offer the (i) vaporisers as medicinal devices (ii) manufactured by Storz & Bickel on your webshop.
If you plan to offer different products from different manufacturers, this passage needs to be adapted.
The information that Storz & Bickel is the manufacturer shall inform your clients on who they have to direct their informations/complaints.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.
11.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Hauptsitz der Verkäuferin; ist in der Bestellung ein anderer Bestimmungsort angegeben, gilt dieser als Erfüllungsort. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Hauptsitz der Verkäuferin.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz der Verkäuferin. Die Verkäuferin kann auch am Sitz des Kunden klagen.
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Ostengasse 14
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2. Welche Daten werden verarbeitet und aus welchen Quellen stammen diese Daten?
Wir verarbeiten die Daten, die wir im Rahmen der Vertragsanbahnung bzw. -abwicklung, anhand von Einwilligungen oder im Rahmen Ihrer Bewerbung bei uns bzw. im Rahmen Ihrer Mitarbeiterschaft bei uns von Ihnen erhalten haben.
Zu den personenbezogenen Daten zählen:
Ihre Stamm-/Kontaktdaten, hierzu zählen bei Kunden z.B. Vor- und Zuname, Adresse, Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fax), Bankdaten.
Bei Bewerbern und Mitarbeitern zählen hierzu z.B. Vor- und Zuname, Adresse, Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fax), Geburtsdatum, Daten aus Lebenslauf und Arbeitszeugnissen, Bankdaten, Religionszugehörigkeit.
Bei Geschäftspartnern zählen hierzu z.B. die Bezeichnung ihrer rechtsgeschäftlichen Vertreter, Firma, Handelsregistemummer, Umsatzsteuer-ldNr., Betriebsnummer, Adresse, Ansprechpartner-Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fax), Bankdaten.
Darüber hinaus verarbeiten wir auch folgende sonstige personenbezogene Daten:
- Informationen über Art und Inhalt von Vertragsdaten, Auftragsdaten, Umsatz- und Belegdaten, Kunden- und Lieferantenhistorie sowie Beratungsunterlagen,
- Werbe- und Vertriebsdaten,
- Informationen aus Ihrem elektronischen Verkehr mit uns (z.B. IP-Adresse, Log-in-Daten),
- sonstige Daten, die wir von Ihnen im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung (z.B. in Kundengesprächen) erhalten haben,
- Daten, die wir aus Stamm- / Kontaktdaten sowie sonstigen Daten selbst generieren, wie z.B. mittels Kundenbedarfs- und Kundenpotentialanalysen,
- die Dokumentation Ihrer Zustimmungserklärung für den Erhalt von z.B. Newslettern.
3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz 2018 in der jeweils geltenden Fassung:
-
zur Erfüllung von (vor-)vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1lit.b DS-GVO):
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt für die Vertragsabwicklung online oder in einer unserer Filialen, zur Vertragsabwicklung Ihrer Mitarbeiterschaft in unserem Unternehmen. Die Daten werden insbesondere bei Geschäftsanbahnung und bei Durchführung der Verträge mit Ihnen verarbeitet. -
zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs. 1 lit.c DS-GVO):
Eine Verarbeitung Ihrer Daten ist zum Zweck der Erfüllung unterschiedlicher gesetzlicher Verpflichtungen z.B. aus dem Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung erforderlich. -
zur Wahrung berechtigter Interessen (Art 6 Abs. 1 lit.f DS-GVO):
Aufgrund einer Interessenabwägung kann eine Datenverarbeitung über die eigentliche Erfüllung des Vertrags hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten erfolgen. Eine Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgt beispielsweise in folgenden Fällen:- Werbung oder Marketing (siehe Nr. 4),
- Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten;
- Führen einer konzernweiten Kundendatenbank zur Verbesserung des Kundenservice
- im Rahmen der Rechtsverfolgung.
-
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Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, z.B. zur Zusendung unseres Newsletters.
4. Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken
Der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke können Sie jederzeit insgesamt oder für einzelne Maßnahmen widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Wir sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 7 Abs.3 UWG berechtigt, die E-Mail-Adresse, die Sie bei Vertragsabschluss angegeben haben, zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Diese Produktempfehlungen erhalten Sie von uns unabhängig davon, ob Sie einen Newsletter abonniert haben.
Wenn Sie keine derartigen Empfehlungen per E-Mail von uns erhalten möchten, können Sie der Verwendung Ihrer Adresse zu diesem Zweck jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Eine Mitteilung in Textform reicht hierfür aus. Selbstverständlich ist in jeder E-Mail immer auch ein Abmeldelink enthalten.
5. Wer erhält meine Daten?
Wenn wir einen Dienstleister im Sinn einer Auftragsverarbeitung einsetzen, bleiben wir dennoch für den Schutz Ihrer Daten verantwortlich. Sämtliche Auftragsverarbeiter sind vertraglich dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten. Die von uns beauftragten Auftragsverarbeiter erhalten Ihre Daten, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Diese sind z.B. IT- Dienstleister, die wir für Betrieb und Sicherheit unseres IT-Systems benötigen sowie Werbe- und Adressenverlage für eigene Werbeaktionen.
Ihre Daten werden in unserer Kundendatenbank verarbeitet. Die Kundendatenbank unterstützt die Anhebung der Datenqualität der vorhandenen Kundendaten (Dublettenbereinigung, verzogen/verstorben-Kennzeichen, Adresskorrektur), und ermöglicht die Anreicherung mit Daten aus öffentlichen Quellen.
Diese Daten werden den Konzerngesellschaften sofern zur Vertragsabwicklung notwendig zur Verfügung gestellt. Das Speichern von Kundendaten erfolgt unternehmensbezogen und getrennt, wobei unser Mutterkonzern für die einzelnen teilnehmenden Gesellschaften als Dienstleister fungiert.
Bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung sowie im Rahmen der Rechtsverfolgung können Behörden und Gerichte sowie externe Auditoren Empfänger Ihrer Daten sein.
Darüber hinaus können zum Zweck der Vertragsanbahnung und -erfüllung Versicherungen, Banken, Auskunfteien und Dienstleister Empfänger Ihrer Daten sein.
6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Wir verarbeiten Ihre Daten bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (etwa aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, Heimgesetz oder Arbeitszeitgesetz); darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.
7. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt?
Grundsätzlich werden von uns keine Daten an ein Drittland übermittelt. Eine Übermittlung findet im Einzelfall nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission, Standardvertragsklauseln, geeigneter Garantien oder Ihrer ausdrücklichen Zustimmung statt.
8. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und auf Beschwerde gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Recht auf Auskunft:
Sie können von uns eine Auskunft verlangen, ob und in welchem Ausmaß wir Ihre Daten verarbeiten.
Recht auf Berichtigung:
Verarbeiten wir Ihre Daten, die unvollständig oder unrichtig sind, so können Sie jederzeit deren Berichtigung bzw. deren Vervollständigung von uns verlangen.
Recht auf Löschung:
Sie können von uns die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern wir diese unrechtmäßig verarbeiten oder die Verarbeitung unverhältnismäßig in Ihre berechtigten Schutzinteressen eingreift. Bitte beachten Sie, dass es Gründe geben kann, die einer sofortigen Löschung entgegenstehen, z.B. im Fall von gesetzlich geregelten Aufbewahrungspflichten.
Unabhängig von der Wahrnehmung Ihres Rechts auf Löschung, werden wir Ihre Daten umgehend und vollständig löschen, soweit keine diesbezügliche rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn
- Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten, und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
- die Verarbeitung der Daten unrechtmäßig ist, Sie aber eine Löschung ablehnen und stattdessen eine Einschränkung der Datennutzung verlangen,
- wir die Daten für den vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigen, Sie diese Daten aber noch zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen brauchen, oder
- Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten eingelegt haben.
Recht auf Datenübertragbarkeit:
Sie können von uns verlangen, dass wir Ihnen Ihre Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen und dass Sie diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns übermitteln können, sofern
- wir diese Daten aufgrund einer von Ihnen erteilten und widerrufbaren Zustimmung oder zur Erfüllung eines Vertrages zwischen uns verarbeiten, und
- diese Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Bei technischer Machbarkeit können Sie von uns eine direkte Übermittlung Ihrer Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen.
Widerspruchsrecht:
Verarbeiten wir Ihre Daten aus berechtigtem Interesse, so können Sie gegen diese Datenverarbeitung jederzeit Widerspruch einlegen; dies würde auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling gelten. Wir verarbeiten dann Ihre Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Beschwerderecht:
Sind Sie der Meinung, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten gegen deutsches oder europäisches Datenschutzrecht verstoßen, so bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, um Fragen aufklären zu können. Sie haben selbstverständlich auch das Recht, sich an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde, das jeweilige Landesamt für Datenschutzaufsicht, zu wenden.
Sofern Sie eines der genannten Rechte uns gegenüber geltend machen wollen, so wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Im Zweifel können wir zusätzliche Informationen zur Bestätigung Ihrer Identität anfordern.
9. Bin ich zur Bereitstellung von Daten verpflichtet?
Die Verarbeitung Ihrer Daten ist zum Abschluss bzw. zur Erfüllung Ihres mit uns eingegangenen Vertrages erforderlich. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, werden wir den Abschluss des Vertrags in der Regel ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und folglich beenden müssen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, hinsichtlich für die Vertragserfüllung nicht relevanter bzw. gesetzlich nicht erforderlicher Daten eine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu erteilen.